Begehung des Dalbker Baches

Anlässlich der Grünen Veranstaltung zum Thema Wasser fand auch eine Begehung des Dalbker Baches in Lipperreihe statt.

Zu den Teilnehmern gehörten neben einigen Grünen Politikern auch Anwohner des Dalbker Baches sowie ein Mitglied des NABU. Bereits bei der Einstimmung ins Thema wurde deutlich – die anwesenden Gäste befürworten den Erhalt des Baches.  Mit dem Bach dürfen Wiesen geflößt werden, er scheint notwendig zu sein, um starke Niederschläge schnell und gezielt abzuführen und er führt darüber hinaus eine Menge Leben in sich, wie sich bei der Begehung zeigen wird. Ob er auch die im Wochenendgebiet befindlichen Löschwasserteiche speist ergibt sich aus der Begehung nicht; diese Frage – und auch die Notwendigkeit der Existenz der Löschteiche – muss durch Fachleute geklärt werden.

Einig sind sich die anwesenden Bürger auch, daß der Bach schon über einen längeren Zeitraum – genannt wurden mindestens 20 Jahre – nicht ernsthaft saubergemacht wurde bzw. ausgebaggert worden ist. Der Besitzer des Nachbargrundstückes der Kirche, über dessen Gebiet der Bach verläuft, beklagte den großen Aufwand, im Herbst und Frühjahr das Eichenlaub aus dem Bachlauf zu entfernen. Bis vor ca. 10 Jahren hätte die Stadt wenigstens einmal jährlich diese Arbeit getan; seit längerer Zeit läge es allein in seiner Verantwortung.

Neben einer starken Versandung sei auch festzustellen, daß etliche Anwohner immer wieder Rasenschnitt, Kompost oder gar Müll in den Bachgraben schütten.

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Diese Köcherfliegenlarve wurde im Dalbker Bach, unweit der Lipperreiher Kirche gefunden.

Schon beim ersten Halt, auf dem Nachbargrundstück der Lipperreiher Kirche, findet der Grüne Landtagsabgeordnete und Wasserspezialist Hans-Christian Markert eine Köcherfliegenlarve – ein Indiz für eine sehr gute Wasserqualität. Gut sichtbar sind auch die starken Sandablagerungen im Bachbett.

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Dieser starke Pflanzenbewuchs muss dringend entfernt werden.

Im weiteren Verlauf des Baches fällt vor allem der sehr starke Bewuchs auf. Vor allem das stark wuchernde Indische Springkraut sowie Brennnesseln sind dort zu finden und verhindern einen Blick auf den Bach. Dieser Bewuchs müsste dringend entfernt werden.

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An der Schulstraße ist die Versandung deutlich zu erkennen.

Am Stauwehr angelangt ist ersichtlich, daß an diesem eine technische „Aufrüstung“ notwendig ist. Im momentanen Zustand ist es jederzeit ohne große Probleme möglich manipulativ einzugreifen und damit den Wasserstand zu regulieren.

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Das Ravensberger Stauwehr.

Das Urteil von Hans-Christian Markert sowie allen Anwesenden ist eindeutig: Der Dalbker Bach macht den Eindruck eines natürlichen Fließgewässers. Die gefundenen Köcherfliegenlarven und sogar Süßwassermuscheln weisen als Indikatoren zudem auf eine sehr gute Wasserqualität hin.

Zudem gibt es Nachweise über die Existenz dieses Baches seit über 200 Jahren; Herr Kohlmeyer vom NABU meint sogar, der Bach sei bis zu 500 Jahre alt.

Sollte es sich bei dem Dalbker Bach tatsächlich um ein natürliches Fließgewässer handeln, dann würde die Europäisches Wasserrahmenrichtlinie greifen – der Bach dürfte dann nicht stillgelegt werden und müsste für einen besseren ökologischen Zustand durchgängig und offen gestaltet werden. Dies würde auch einen Umbau des Stauwehres bedeuten.

Hintergrund
Das Abwasserwerk Oerlinghausen sowie die Untere Wasserschutzbehörde (Kreis Lippe) vertreten die Auffassung, der Bach hätte keinen ökologischen Wert. Den Mitgliedern des zuständigen Betriebsausschusses wurden 3 Alternativen zur Abstimmung vorgeschlagen: Stillegung, Ausbaggern oder Verlegung des Baches.
Es wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die bei der Entscheidungsfindung helfen soll.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie trat 2000 in Kraft. Eigentlich hätte sie bis 2015 umgesetzt werden sollen. Für ein reiches Land wie Deutschland wäre das machbar gewesen. Ein nächster Termin ist 2021 – es ist jedoch nicht zu erwarten, daß Deutschland dann alle Auflagen erfüllt hat.
Der allerletzte Termin zur Umsetzung ist 2027, sollte Deutschland dann immer noch nicht alles erledigt haben, dann sind Strafzahlungen und eine Klage zu erwarten. Deren Kosten trägt letzten Endes jeder einzelne Bürger.

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