Erklärung zu den vorliegenden Klagen der Bürgermeisterin in Stadtwerke-Angelegenheiten

Es ist schon reichlich schräg, als Bürgermeisterin überhaupt auf den Gedanken zu kommen, die eigenen Stadtwerke zu verklagen. Noch schräger ist es, wenn die Bürgermeisterin jetzt versucht, durch eine verzerrte, teilweise sachlich falsche Darstellung daraus für sich Kapital zu schlagen und ihr eigenes Mitwirken und Mitwissen zu kaschieren.

Das Urteil des Landgerichts ist ein typisches „fifty-fifty-Urteil“: man kann die Dinge juristisch so sehen, man kann sie aber auch genau so gut anders sehen. Die Begründung ist erschreckend dünn und hilft leider nicht weiter. Gleichwohl war die Grüne-Ratsfraktion tendenziell der Meinung, auf eine Berufung gegen dieses Urteil zu verzichten und nach vorne zu schauen, sprich: nach Löungen zu suchen, um die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit der Stadtwerke fortzuführen.

So sind wir auch in ein Gespräch zwischen Ratsfraktionen und Bürgermeisterin in der letzten Woche gegangen, in welchem auszuloten war, ob und wie eine außergerichtliche Verständigung möglich sein könnte. Eine solche Verständigung schien sich abzuzeichnen, was auch weitere Kosten vermieden hätte.

Leider hat die Bürgermeisterin in dem Gespräch verschwiegen, dass sie bereits einige Tage vorher das Amtsgericht Lemgo angeschrieben hatte mit dem Anliegen, dort im Handelsregister hinterlegte Stadtwerke-Beschlüsse löschen zu lassen. Das jedoch würde de facto bedeuten, mehrere Jahrzehnte Stadtwerke GmbH rückabzuwickeln, was viel Geld kosten, das Unternehmen lange Zeit lähmen und enormen Schaden verursachen würde.

Wir meinen, dass sich ein solches Verhalten mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehen lässt und empfinden das Handeln der Bürgermeisterin als eine Mißachtung der Ratsmitglieder und massiv gegen die Interessen der Stadt Oerlinghauser und ihrer Bürger und Bürgerinnen gerichtet. In der Sache sehen wir uns daher nun gezwungen, schlimmeren Schaden von den Stadtwerken – und der Stadt! – abzuwenden und appellieren daher dringend an den Geschäftsführer der Stadtwerke, Herrn Synowski, gegen das Urteil des Landgerichtes Detmold Berufung einzulegen. Wir sichern Herrn Synowski dabei unsere uneingeschränkte Unterstützung zu.