Meinungsfreiheit bestätigt!

Die Meinungsfreiheit ist in der politischen Auseinandersetzung ein hohes Gut. Das wurde in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Detmold am 17.11.2010 erneut deutlich. Anlass war der Antrag der Bürgermeisterin Dr. Herbort auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Mit dieser wollte sie erreichen, dass Grüne Ratsmitglieder mehrere öffentliche Äußerungen unter Androhung von Geldstrafen nicht mehr machen dürfen. Einige der Äußerungen wurden auch auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass die Werturteile der Grünen rechtlich zulässig sind und ein Unterlassungsanspruch nicht besteht.
Nur um die Angelegenheit zum Abschluss zu bringen und allen Beteiligten eine weitere juristische Auseinandersetzung zu ersparen, erklärten sich die Grünen Ratsmitglieder mit einem Vergleich einverstanden.

Die Grünen Ratsmitglieder sehen das Recht auf freie Meinungsäußerung bestätigt: eine offene politische Diskussion und die Information mündiger Eltern dürfen nicht mit juristischen Mitteln ausgehebelt werden!
Von dem demokratischen Grundrecht auf freie Meinungsäußerung werden die Grünen Ratsmitglieder auch weiterhin Gebrauch machen; dabei wird es wie bisher ausschließlich um eine sachliche Auseinandersetzung gehen.

Auch bei den Texten zur Grundschul-Anmeldung auf dieser Internetseite geht es ausschließlich um eine sachliche Auseinandersetzung. Es gibt weder eine Vereinbarung noch eine verbindliche Zusage, diese Texte in Kürze von der Internetseite zu entfernen.

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