Sachkundige Bürger:innen

Bei den Oerlinghauser GRÜNEN müssen Sachkundige Bürger:innen (wie auch Ratsmitglieder) nicht Parteimitglied sein. Sachkundige:r Bürger:in kann bei der GRÜNEN Ratsfraktion jede:r werden, der:die Interesse an Kommunalpolitik hat und GRÜNE Inhalte unterstützen möchte

Kristina Blum
Jg. 1977 , Diplom Pädagogin

 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse: Schule und Kultur
Kevin Claus
Jg. 1990 , Versicherungskaufmann

 
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Ausschüsse: Rechnungsprüfungsausschuss (stv.)
Susanne Haferbeck Susanne Haferbeck
Jg. 1982, Dipl-Ing. (FH) Landschaftsarchitektur

 
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Ausschüsse: Umweltausschuss (stv.)
Karin Justus
Jg. 1966, Diplom-Grafikdesignerin

 
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Ausschuss: Umweltausschuss
Oliver Kaiser
Jg. 1971, Personalsachbearbeiter

 
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Ausschüsse: Schule und Kultur,
Soziales, Jugend und Sport (stv.)
Martin Menacher
Jg. 1984 , Gewerkschaftssekretär

 
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Ausschüsse: Soziales, Jugend und Sport (stv.),
Betriebsausschuss (stv.)
Uwe Molck
Jg. 1958 , Architekt

 
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Ausschüsse: Bauausschuss (stv.),
Thomas Pusch
Jg. 1964 , Beamter

 
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Ausschuss: Bauausschuss (stv.)
Karl-Wolfgang Seithümmer
Jg. 1953 , Energieberater

 
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Ausschüsse: Aufsichtsrat Stadtwerke,
Bauausschuss (stv.),
Umweltausschuss (stv.),
Betriebsausschuss (stv.)
Michael Walde
Jg. 1953, Rentner

 
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Ausschüsse: Soziales, Jugend und Sport (stv.)

Was sind Sachkundige Bürger:innen?

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung gibt den Ratsfraktionen die Möglichkeit, zur Unterstützung ihrer kommunalpolitischen Arbeit auch sogenannte Sachkundige Bürger:innen hinzuzuziehen. Von dieser Möglichkeit machen alle Ratsfraktionen Gebrauch. So gibt es in Oerlinghausen neben den 36 Ratsmitgliedern auch Sachkundige Bürger:innen (davon 10 von der GRÜNEN Ratsfraktion). Sachkundige Bürger:innen müssen weder ihre besondere Sachkunde nachweisen, noch müssen sie eine Prüfung ablegen. Sie werden auf Vorschlag der betreffenden Ratsfraktion vom Rat gewählt; in aller Regel folgt der Rat den Vorschlägen der einzelnen Ratsfraktionen.

Bis auf die Ausschüsse, die gesetzlich Ratsmitgliedern vorbehalten sind (Haupt- und Rechnungsprüfungsausschuss), können Sachkundige Bürger:innen in den Fachausschüssen die den Fraktionen dort zustehenden Sitze einnehmen. Sie haben dann die gleichen Rechte und Pflichten wie Ratsmitglieder.

Da aber nur Ratsmitglieder durch die Kommunalwahl von den Bürger:innen ein demokratisches Mandat erhalten, hat die Gemeindeordnung eine gesetzliche Begrenzung für die Tätigkeit der Sachkundigen Bürger:innen“ festgelegt: ein Ausschuss, in dem Sachkundige Bürger:innen zulässig sind, ist nur beschlussfähig, wenn insgesamt mehr Ratsmitglieder als Sachkundige Bürger:innen anwesend sind.

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