Sachkundige Bürger:innen

Bei den Oerlinghauser GRÜNEN müssen Sachkundige Bürger:innen (wie auch Ratsmitglieder) nicht Parteimitglied sein. Sachkundige:r Bürger:in kann bei der GRÜNEN Ratsfraktion jede:r werden, der:die Interesse an Kommunalpolitik hat und GRÜNE Inhalte unterstützen möchte

 

Norbert Grote
Jg. 1973 , Restaurator

 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse: Bauausschuss
Ute Hansing-Held
Jg. 1961 , Softwareentwicklerin
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse:

Umweltausschuss, Schule und Kultur,

Aufsichtsrat der Stadtwerke

Karin Justus
Jg. 1966, Diplom-Grafikdesignerin
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse: Umweltausschuss
Philipp Kaibel
Jg. 1985, Softwareentwickler
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschuss: Bauausschuss (stv.)
Oliver Kaiser
Jg. 1971, Personalsachbearbeiter
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse: Schule und Kultur,
Soziales, Jugend und Sport (stv.)
Björn Kremp
Jg. 1979, Lehrer
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse:

Schule und Kultur, Rechnungsprüfung

Uwe Molck
Jg. 1958, Architekt
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse:

Bauausschuss, Betriebsausschuss, Umweltausschuss

Olaf Nolte
Jg. 1968 , Berater
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschuss: Betriebsauschuss
Conny Patrzek
Jg. 1974, Buchhändlerin
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse: Schule und Kultur
Dr. Heinrich Traphöner
Jg. 19 , Senior Engineer
 
email: kontakt@gruene-oerlinghausen.de
Ausschüsse: Aufsichtsrat Stadtwerke,
Betriebsausschuss 
 
 
 
   
   
   

Was sind Sachkundige Bürger:innen?

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung gibt den Ratsfraktionen die Möglichkeit, zur Unterstützung ihrer kommunalpolitischen Arbeit auch sogenannte Sachkundige Bürger:innen hinzuzuziehen. Von dieser Möglichkeit machen alle Ratsfraktionen Gebrauch. So gibt es in Oerlinghausen neben den 36 Ratsmitgliedern auch Sachkundige Bürger:innen (davon 10 von der GRÜNEN Ratsfraktion). Sachkundige Bürger:innen müssen weder ihre besondere Sachkunde nachweisen, noch müssen sie eine Prüfung ablegen. Sie werden auf Vorschlag der betreffenden Ratsfraktion vom Rat gewählt; in aller Regel folgt der Rat den Vorschlägen der einzelnen Ratsfraktionen.

Bis auf die Ausschüsse, die gesetzlich Ratsmitgliedern vorbehalten sind (Haupt- und Rechnungsprüfungsausschuss), können Sachkundige Bürger:innen in den Fachausschüssen die den Fraktionen dort zustehenden Sitze einnehmen. Sie haben dann die gleichen Rechte und Pflichten wie Ratsmitglieder.

Da aber nur Ratsmitglieder durch die Kommunalwahl von den Bürger:innen ein demokratisches Mandat erhalten, hat die Gemeindeordnung eine gesetzliche Begrenzung für die Tätigkeit der Sachkundigen Bürger:innen“ festgelegt: ein Ausschuss, in dem Sachkundige Bürger:innen zulässig sind, ist nur beschlussfähig, wenn insgesamt mehr Ratsmitglieder als Sachkundige Bürger:innen anwesend sind.

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